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  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Reisende,
wir, die itravel Central Europe GmbH (aktuell und kurzzeitig noch firmiert als ITI Inspiring Travel GmbH), möchten Sie auf folgende, nachfolgenden Bestimmungen Ihres Reiseveranstalters, der itravel Luxembourg s.a.r.l., 9, rue des Bitbourg, L 1273 hinweisen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Reisebedingungen werden bei der Buchung wirksam zwischen Ihnen und der itravel (itravel Luxembourg s.a.r.l.) vereinbart und dadurch zum Inhalt Ihres Reisevertrages.

Zur Sicherung Ihrer Rechte findet deutsches Recht Anwendung, wodurch diese AGB die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a – m BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB ersetzen und diese ausfüllen.
  1. Abschluss des Reisevertrages
    1. Soweit Sie telefonisch, per E-Mail, Fax oder sonstiger Form Kontakt zu Ihrem deutschsprachigen Reiseberater, der Central Europe GmbH, aufnehmen, wird Ihnen Ihren individuellen Vorstellungen und Wünschen entsprechend zunächst ein unverbindliches Angebot bzgl. der in Frage kommenden Reise-Einzelleistungen der unterschiedlichen Leistungsträger zugesandt. Nachdem Sie aus diesem Angebot Ihre konkreten Reiseleistungen spezifiziert und aussondiert haben, erstellen wir Ihnen durch Ihren persönlichen Reisevermittler ein Buchungsformular über die konkreten Leistungen.
    2. Wir fordern Sie mit diesem Buchungsformular schriftlich zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Vertrags über die jeweiligen Reiseleistungen auf.
    3. Sie erteilen mittels des unterschriebenen Buchungsformulars Ihrerseits das verbindliche Angebot an uns auf Abschluss eines Vertrags über die jeweiligen Reiseleistungen. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und alle ergänzenden Informationen itravels für die jeweilige Reise. Die Annahme des Angebots erfolgt unsererseits. Nach Prüfung der Verfügbarkeit und der konkreten Einzelpreise im Reisezeitraum der konkreten Buchung erfolgt die Vertragsannahme bei oder unverzüglich nach Vertragsschuss in Form einer Buchungsbestätigung in Textform. Wenn der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte, hat die Buchungsbestätigung in Papierform zu erfolgen.
    4. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen.
    5. Weicht der Inhalt unserer Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit itravel Sie bezüglich des neuen Angebotes auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und sie uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
    6. Die von itravel gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmeranzahl und die Stornopauschalen (gemäß Art 250 § 3 Nummer 1,3 bis und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Direktbuchung
    1. Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von itravel erläutert.
    2. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zu Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
    3. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
    4. Soweit der Vertragstext von itravel im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
    5. Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde itravel den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.
    6. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Übermittlung der Buchung durch Bestätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf Zustandekommen eines Reisevertrags entsprechend seiner Angaben. itravel ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
    7. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von itravel beim Kunden zu Stande.
  3. Widerspruch

    itravel weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei im Fernabsatz abgeschlossen Reiseverträgen nach § 651 a und §651 c BGB kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651 h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651 a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
  4. Bezahlung
    1. Die Höhe der Vergütung sowie die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der Reiseanmeldung in Verbindung mit unserer Buchungsbestätigung in Form der Rechnungszustellung per Mail.
    2. Alle Zahlungen des Kunden an die itravel Luxembourg s.a.r.l. werden treuhändisch durch die itravel transactaion services GmbH verwaltet.
    3. itravel darf Zahlungen vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins werden - soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart - 30 % des Landarrangements unverzüglich zur Zahlung fällig. Die Restzahlung der Landleistung von 70% wird, soweit nichts anderes vereinbart wird, 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, soweit die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 dieser Bedingungen genanntem Grund abgesagt werden kann.
    4. Leisten Sie die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl itravel zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, wir unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Ihnen die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
    5. Bei kurzfristigen Reisebuchungen ist die Gesamtsumme aller Einzelleistungen unverzüglich zur Zahlung fällig. Die Kurzfristigkeit ist pro Zielgebiet verschieden definiert. Näheres hierzu finden Sie in Ihrem individuellen Angebot.
    6. Bei Buchung verschiedener Flug-Sondertarife kann der Reisepreis ebenfalls in voller Höhe sofort fällig werden. Auch dies ergibt sich aus Ihrer Reiseanmeldung.
    7. Die Zahlung der gebuchten Reiseleistungen hat nach Vorgabe der jeweiligen Leistungsträger per Überweisung oder - falls im Einzelfall möglich - per Kreditkarte zu erfolgen.
    8. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,00 € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
    9. Sie können gegenüber itravel wegen der Weiterleitung der Reisepreise an die Leistungsträger keine Einwendungen – insbesondere wegen reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche - geltend machen.
  5. Leistungsänderungen
    1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen oder Eigenschaften dieser von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von itravel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind itravel vor Reisebeginn nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind. Sie dürfen den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
    2. itravel ist verpflichtet, Ihnen über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger, z. Bsp. auch per mail, Sprachnachricht, etc.) verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
    3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
    4. Nach Kenntniserlangung von dem Änderungsgrund ist itravel verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich zu unterrichten.
    5. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder aber bei Abweichungen von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von itravel gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Erklären Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist nicht den Ihnen vorbehaltenen Rücktritt vom Vertrag, gilt die Änderung als angenommen.
  6. Preisanpassung
    1. Sie werden darauf hingewiesen, dass wir nach Maßgabe der §§ 651 f, 651 g BGB berechtigt sind, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn

      ◦ eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger

      ◦ eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

      ◦ eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse

      sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirken.
    2. Eine Erhöhung des Reispreises ist nur zulässig, sofern itravel den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
    3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

      Bei der Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 6.1 kann itravel den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

      ◦ Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann itravel vom Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen

      ◦ Andersfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann itravel von Ihnen verlangen.

      ◦ Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gemäß 6.1 kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

      ◦ Bei Erhöhung der Wechselkurse gemäß 6.1 kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für itravel verteuert hat.
    4. itravel ist verpflichtet, Ihnen auf Ihr Verlangen hin eine Senkung des Preisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Nummer 6.1 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschuss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für itravel führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von itravel zu erstatten. itravel darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die itravel tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten abziehen. itravel hat dem Kunden auf dessen Verlangen hin nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
    5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend bei Ihnen zulässig.
    6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % sind Sie berechtigt, innerhalb einer von itravel gleichzeitig mit der Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten, angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Erklären Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber itravel den Rücktritt gilt die Änderung als angenommen.
  7. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
    1. Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber itravel schriftlich zu erklären. Ihnen empfehlen wir, den Rücktritt in Textform zu erklären. Treten Sie vor dem Reisebeginn vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert itravel den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von itravel unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
    2. itravel hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

      Reisebausteine, Einzelbuchungen:

      Nur Flüge oder Bausteinflüge: Ab Buchungsdatum immer 100 % des Reisepreises

      Hotels, Rundreisen, Erlebnisse:

      Bis 30 Tage vor Reiseantritt 40 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
      ab 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 55 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
      ab 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
      ab 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt 70 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
      ab 7 bis 4 Tage vor Reiseantritt 80 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
      ab 3 bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
      Tag des Reiseantritts oder Nichtantritt 100 % p. P. des jeweiligen Reisepreisesmindestens jedoch immer 50 €.

      Ferienhäuser/Appartements:

      Bis 61 Tage vor Reiseantritt 40 % p. P./WhnEinh des Reisepreises
      ab 60 bis 35 Tage vor Reiseantritt 60 % p. P./WhnEinh des Reisepreises
      ab 34 bis 3 Tage vor Reiseantritt 90 % p. P./WhnEinh des Reisepreises
      ab dem 2. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt 100 % p. P./WhnEinh des Reisepreisesmindestens jedoch immer 50 €.

      Mietwagen:

      Bis 3 Tage vor Mietbeginn 50 % p. P./Mietw. des Reisepreises
      am 2. Tag vor Mietbeginn 80 % p. P./Mietw. des Reisepreises
      Tag des Mietbeginns/ Nichtannahme des Mietwagens 100 % p. P./Mietw. des Reisepreisesmindestens jedoch 50 €.

      Eintrittskarten für Veranstaltungen, Sportevents, Musicals, etc. immer 100% des Reisepreises

      Kreuzfahrten, Feiertagsarrangements und Sonder-, bzw. Themenreisen:

      Bis 60 Tage vor Reiseantritt 20 % p. P. des Reisepreises
      ab 59 bis 31 Tage vor Reiseantritt 25 % p. P. des Reisepreises
      ab 30 bis 22 Tage vor Reiseantritt 50 % p. P. des Reisepreises
      ab 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 % p. P. des Reisepreises
      ab 14 Tage bis 1. Tag vor Reiseantritt 80 % p. P. des Reisepreises
      Tag des Reiseantritts oder Nichtantritt 100 % p. P. des Reisepreisesmindestens jedoch 50 €.
    3. Ihnen bzw. der Ersatzperson bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass itravel überhaupt keine oder wesentlich niedrigere als die (pauschalierten) Kosten entstanden hat.
    4. Wir behalten uns vor, in Abweichung der unter 7.1 dieser Bedingungen genannten Pauschale, eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbaren Pauschalen entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
    5. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Leistungsträger zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
    6. Ist itravel infolge eines Rücktritts zu Rückerstattung des Preisepreises verpflichtet, haben wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
    7. Im Zusammenhang mit dem möglichen Rücktritt raten wir Ihnen dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese ist nicht im generellen, jeweiligen Leistungspreis der Reise enthalten.
    8. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten werden, infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir bemühen uns in diesen Fällen aber, bei den Leistungsträgern vor Ort um Erstattung der ersparten Aufwendungen zu bitten. Einen Anspruch auf Erstattung gibt es nicht. Im Zusammenhang mit dem möglichen, verfrühten Abbruch einer Reise empfehlen wir Ihnen zum Abschluss einer Reiseabbruchskostenversicherung.
    9. Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Unabhängig von der Höhe der Entschädigung hinsichtlich der für die nicht angetretene Reise entstehenden Kosten sind wir berechtigt, bei Stornierung einer Reise für den zusätzlichen Aufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € p. P. in Rechnung zu stellen.
  8. Umbuchungen
    1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegung, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil itravel keine, unzureichende oder falsche, vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
    2. Sollten Sie Umbuchungswünsche haben, so kann itravel, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 7.1 bis 7.9 zu den entsprechenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
    3. Für den zusätzlichen Aufwand der Umbuchung sind wir berechtigt, Ihnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € p.P. in Rechnung zu stellen.
  9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
    1. itravel kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmeranzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

      ◦ Die Mindersteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von itravel bei Ihnen muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.

      ◦ itravel hat die Mindestteilnehmeranzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben

      ◦ itravel ist verpflichtet, Ihnen gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl nicht durchgeführt wird

      ◦ Ein Rücktritt von itravel später als
      a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen
      b) Sieben Tage bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens 6 Tagen
      c) 24 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen ist unzulässig
    2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie selbstverständlich die geleisteten Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich zurück.
  10. Nicht in Anspruch genommene Leistung

    Nehmen sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch selbstverständlich um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
  11. Kündigung aus verhaltens¬bedingten Gründen

    itravel kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung unsererseits nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von itravel beruht. Kündigt itravel, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen sowie Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden einschließlich eventuell von den Leistungsträgern gutgebrachter Beträge, werden angerechnet.
  12. Mitwirkungspflichten des Reisenden / Mängelanzeige
    1. Sie sind verpflichtet, unabhängig von der Zahlungsart nach Zugang der Überweisungsbestätigung bzw. Belastung des Kreditkartenkontos eine umfassende Prüfung ihrer Richtig- und Vollständigkeit vorzunehmen. Unstimmigkeiten sind uns gegenüber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt dies, so entfällt die Berechtigung, aufgrund der nicht gerügten Abweichung vom Vertrag zurückzutreten, soweit Sie mit der Buchungsbestätigung hierauf besonders hingewiesen wurden.
    2. Die Ihnen ausgehändigten Buchungsbestätigungen jedes vermittelten Leistungsträgers, Flugscheine, Hotel- und Mietwagengutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen sind von Ihnen unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und insbesondere die Übereinstimmung mit der Buchung zu überprüfen.
    3. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
    4. Soweit itravel infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.
    5. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von itravel vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel direkt an Ihren persönlichen Reiseberater zur Weiterleitung unter diesen Kontaktdaten

      Tel.: 0049 (0) 221 - 534 109 0
      Fax.: 0049 (0) 221 - 534 109 70
      E-Mail: info@itravel.de

      zur Kenntnis zu bringen.
    6. Der Vertreter von itravel vor Ort ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie werden jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nicht befugt sind, in unserem Namen Ansprüche anzuerkennen bzw. über Erstattungen zu entscheiden. Bitte setzen Sie sich dazu immer mit uns direkt in Verbindung.
    7. Will der Kunde/Reisende den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art kündigen, sofern er erheblich ist, hat er zuvor itravel eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von itravel verweigert wird oder wenn die sofortige und unwillkürliche Abhilfe notwendig ist.
  13. Beschränkung der Haftung
    1. Die vertragliche Haftung von itravel für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reiseprei beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
    2. itravel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurde, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reise von itravel sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben unberührt.
    3. itravel haftet jedoch dann, wenn und soweit für Ihren Schaden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von itravel ursächlich geworden ist.
    4. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie immer vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit oder Tod.
  14. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

    Ansprüche nach § 651 i Abs. 3 Nr. 2, 4 – 7 BGB haben Sie bzw. der Reisende gegenüber itravel geltend zu machen. Eine Gelendmachung in Textform wird empfohlen.
  15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
    1. Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet itravel, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
    2. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist itravel verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
    3. Sobald itravel weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss sie Sie informieren.
    4. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss itravel Sie über den Wechsel informieren. Wir müssen unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
  16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
    1. itravel wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
    2. Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn itravel nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
    3. itravel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass itravel eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
  17. Reiseversicherungen
    itravel vermittelt Ihnen für Ihre Reise gerne Versicherungsschutz. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruchsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.
  18. Datenschutz

    Beachten Sie unsere Datenschutzvereinbarung. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. Die Daten werden an ausgewählte Dritte, soweit die Weitergabe der Daten erforderlich ist zur Ermöglichung der Reise, Rechnungsstellung oder auch vor, während oder nach der Reise für den optimalen Kundenservice erforderlich ist, oder an mit der itravel verbundene Unternehmen weitergegeben. Insbesondere werden alle Daten, die zur Zahlungsabwicklung erforderlich sind, an die itravel transactaion services GmbH übermittelt. itravel hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG ein.
  19. Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand
    1. itravel weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass itravel nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Rücklegung dieser Reisebedingungen für itravel verpflichtend würden, informiert itravel die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. itravel weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online Streitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/commission/index_en hin.
    2. Für Sie und Reisende, soweit sie nicht Angehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis ausschließlich die Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können ausschließlich an deren Sitz verklagt werden.
    3. Für Klagen on itravel gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrags, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz Köln vereinbart.
    4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
  • Ihre Reise wird veranstaltet durch
    itravel Luxembourg s.a.r.l.
    , 9, rue des Bitbourg, , L-1273 Luxemburg
  • Ihre Reise wird vermittelt durch unser deutsches Büro
    die itravel Central Europe GmbH , Köhlstraße 10b, 50827 Köln, Tel.: 0049 221 534 109 0
  • Ihre Reise ist abgesichert durch einen Sicherungsschein der
    Versicherungsgesellschaft: MS AMLIN INSURANCE SE, B-1030 Bruxelles, Boulevard du Roi Albert II 37, Belgien
Stand: Oktober 2021